Liebe Gäste, liebe Camper und Dauercamper,
zum 03. April 2022 entfallen in der Gastronomie und im Beherbergungswesen sämtliche angeordnete Corona-Schutzmaßnahmen.
Dies betrifft insbesondere die Anwendung der 3G-Regel bei Anreise.
Auch die Maskenpflicht in den Innenräumen (Sanitärgebäude, Rezeption) wird aufgehoben.
Stand 03.04.2022
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Laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für Beherbergungsbetriebe ab 04.03.2022 die
3G-Regel!
also, GEIMPFT oder GENESEN oder GETESTET
(Details finden Sie im Formular oben)
Stand 02.03.2022
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seit dem 16.11.21 gilt in Bayern für Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen usw. die
2G-Regelung!
Gäste müssen bei der Ankunft einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. sofern sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ein entsprechendes Attest sowie einen aktuellen negativen PCR-Test (vorgenommen vor max. 48 Stunden) vorlegen. In diesem Fall müssen sie alle weiteren 72 Stunden erneut einen aktuellen PCR-Testnachweis vorlegen.
Stand 17.11.21
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seit dem 07.11.21 ist der Landkreis Cham ein regional Corona-Hotspot.
D.h. in geschlossenen Räumen von Beherberbungsbetrieben gilt die
3G-Plus-Regelung.
In unserem Fall betrifft das die Sanitärgebäude und die Rezeption.
Dort gilt nun:
- Nichtimmunisierte (weder geimpft, noch genesen) dürfen diese Räume nur mit aktuellem negativen PCR-Test betreten.
- Überall, wo Maskenpflicht besteht sind OP-Masken nicht mehr ausreichend. Es müssen FFP2-Masken getragen werden.
Stand 08.11.2021
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In Gebieten mit einer Inzidenz > 35 muss jeder Testpflichtige künftig außer bei der Ankunft auch alle 72 Stunden einen negativen Test vorweisen.
(siehe auch unser Formular oben)
Die aktuellen Inzidenzwerte für den Landkreis Cham finden Sie unter:
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In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
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Voraussetzung für einen Aufenthalt ist ein vor maximal 24 Stunden vorgenommener negativer Corona-Test (PCR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest unter Aufsicht) der Gäste bei Anreise sowie jeweils alle weiteren 48 Stunden.
Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von Testpflichten nach den allgemein geltenden Grundsätzen ausgenommen.
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Stand 04.05.2021
Soeben wurden u.a. folgende Lockerungsregeln für Bayern bekannt gegeben:
In den Pfingstferien (ab 21. Mai) können Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen.
Es besteht eine Testpflicht und ein Hygienekonzept ist erforderlich.
Die aktuellen Inzidenzwerte für den Landkreis Cham finden Sie unter:
Wir hoffen natürlich sehr, dass der "geforderte" Grenzwert bis zum Startschuss erreicht wird (der Schwellenwert von 100 muss an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten werden).
Details über den Ablauf zur Testpflicht etc. sind noch nicht bekannt.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 27.04.21
Leider ist auch der gestrigen Ministerpräsidenzkonferenz nicht zu entnehmen, ob - wann - und vor allem in welcher Art und Weise - es mit den Beherbergungsbetrieben weitergehen kann.
Das heißt für uns: Zunächst ist in Bayern der Lockdown mit all seinen Bestimmungen verlängert bis zum 09.05.21.
Zusätzlich sieht die bundesweite Notbremse vor: Sobald im Landkreis Cham die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an drei Tagen hintereinander überschreitet, sind touristische Übernachtungen untersagt.
Deswegen muss unser Platz leider weiterhin geschlossen bleiben.
Dauercamper dürfen Reparaturen/Instandhaltungsarbeiten am Wohnwagen vornehmen - aber nicht (touristisch) übernachten.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 24.03.21
Nachdem das Thema "kontaktloser Urlaub im eigenen Bundesland" bei der Ministerpräsidentenkonferenz nicht positiv beschieden wurde und der bayerische Ministerrat diese Beschlüsse unterstützt/übernimmt, ist eine Öffnung zu Ostern leider nicht möglich.
Der (jetzt wieder verschärfte) Lockdown wird bis einschließlich 18. April verlängert.
D.h. unser Platz muss leider weiterhin geschlossen bleiben.
Dauercamper dürfen Reparaturen/Instandhaltungsarbeiten am Wohnwagen vornehmen - aber nicht (touristisch) übernachten.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 05.03.21
Die gestrige Tagung des bayerischen Ministerrats ergab, dass die am Vortag erzielten MPK-Beschlüsse unterstützt werden.
Dort gab es eine Einigung auf 5 Öffnungschritte.
Die Öffnung von Camping- und Wohnmobilstellplätzen wurde dabei in keinem Schritt berücksichtigt!
Das Thema Tourismus und Öffnung der Beherbergungsbetriebe wurde auf die nächste Konferenz am 22.03.21 vertagt.
D.h. unser Platz muss leider weiterhin geschlossen bleiben.
Dauercamper dürfen Reparaturen/Instandhaltungsarbeiten am Wohnwagen vornehmen - aber nicht (touristisch) übernachten.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 11.02.21
Heute hat im Nachgang zur gestrigen Bund-Länder-Konferenz der Bayerische Ministerrat getagt.
Hierbei gab es keine Abweichungen, welche die touristischen Übernachtungen betreffen.
tand 11.02.21Unsere Hoffnung, mehr als nur eine Vertagung der Besprechungen über eine Öffnungsperspektive zu erhalten, wurde leider nicht erfüllt.
D.h. der Corona-Lockdown wird zunächst bis zum 07.03.21 verlängert.
Unser Platz muss leider weiterhin geschlossen bleiben.
Dauercamper dürfen Reparaturen/Instandhaltungsarbeiten am Wohnwagen vornehmen - aber nicht übernachten.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 03.12.20
Nachdem letzte Woche schon die Verlängerung des Lockdowns bis zum 20. Dezember beschlossen wurde, haben sich gestern abend die Bundesregierung zusammen mit den Ministerpräsident/innen auf eine weitere Verlängerung geeinigt.
Erlaubt sind touristische Übernachtungen (dazu gehören auch unsere Dauercamper) bis mindestens 10. Januar nicht.
Eine Sonderregelung für Dauercamper zu Weihnachten wird derzeit anscheinend nicht diskutiert.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 04.11.20 15:00
Jetzt ist es leider amtlich:
Das bayerische Staatsministerium hat mitgeteilt, dass nur Dauercamper die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz auf dem Campingplatz gemeldet haben, dort weiterhin übernachten dürfen.
Im Übrigen gilt nach der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dass nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke, eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden darf.
Gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen, insbesondere Sanitäranlagen, müssen geschlossen bleiben.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 31.10.20, 10:00
Leider ist es trotz zahlreicher Nach- und Anfragen weder den offiziellen Verbänden noch uns gelungen, eine rechtsverbindliche Auskunft bezüglich der Regelung für Dauercamper/Wintercamper zu bekommen.
D.h. für normale touristische Übernachtungen ist unser Platz gesperrt.
An alle Dauercamper appellieren wir gemäß den Beschlüssen der Bundesregierung nicht unbedingt nötige Fahrten zu unterlassen.
Wir hoffen in Kürze verbindlichere Aussagen treffen zu können.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 29.10.20
Nach den gestrigen Beschlüssen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind Beherbungen/Anreisen zu touristischen Zwecken vom 02.11.20 bis vorerst 30.11.20 untersagt.
Inwieweit dies auch Dauercamper/Wintersaisoncamper betrifft, wurde noch nicht kommuniziert.
Wir hoffen hierzu auf zeitnahe Informationen der Bayerischen Staatsregierung.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 16.10.20
Mit Beginn des 17.10.2020 endet das Beherbergungsverbot in Bayern.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 09.10.20
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat inländische Risikogebiete ausgewiesen. Urlauber aus diesen Gebieten dürfen in Bayern nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, beherbergt werden.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 22.06.20
Ab heute ist eine eigene Sanitäreinheit nicht mehr zwingend erforderlich.
Diese wird jedoch empfohlen.
D.h. das Campen im Zelt oder im kleinen Reisemobil, sowie Übernachtungen in unseren Schlaffässern sind ab sofort wieder möglich - natürlich unter Einhaltung unseres Hygienekonzepts.
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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nach langer Ungewissheit welche Regeln und Vorgaben nun offiziell sind, dürfen wir unseren Platz am 30.05.20 wieder öffnen.
Laut den Bayerischen Staatsministerien dürfen (Stand heute) nur Wohnwagen/Wohnmobile angenommen werden, die über eine eigene
Sanitäreinheit verfügen.
D.h. das Campen im Zelt (oder im kleinen Reisemobil ohne Sanitäreinheit) ist noch NICHT erlaubt.
Wir freuen uns - Liebe Grüße
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 15.05.20 16:50
An unsere Dauercamper,
ich habe soeben mit einem Zuständigen der bayerischen Staatsregierung telefoniert.
Dieser bestätigt, dass Dauercamper ab sofort wieder auf den Platz können und dort auch übernachten dürfen.
Dies ist unabhängig davon, ob sie mit 1. oder 2. Wohnsitz dort gemeldet sind.
Was das Sanitärgebäude angeht, bitten wir alle Dauercamper uns vor der Anreise zu kontaktieren.
Wir freuen uns - Liebe Grüße
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 06.05.20
Wie die bayerische Staatsregierung gestern bekannt gegeben hat, dürfen Campingplätze unter Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen und Auflagen ab Pfingstsamstag, 30. Mai 2020, den Betrieb aufnehmen und wieder öffnen.
Vorerst ausgenommen ist die Benutzung von gemeinschaftlichen Sanitäranlagen auf dem Gelände.
Inwieweit die Sanitärgebäude geschlossen sein müssen, oder unter welchen Auflagen sie wie und wann geöffnet werden dürfen, wurde noch nicht kommuniziert.
Solange wir hierzu nichts Neues wissen, bitten wir Sie diese Beschränkung vorerst mit einzukalkulieren.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 01.05.20
Ergänzung:
Ganz aktuell gibt es vom Bayerischen Innenministerium eine Antwort auf die Frage:
Darf ich zu meinem Dauercampingplatz fahren?
Antwort:
Fahrten zum Dauercampingplatz sind dann nicht untersagt, wenn es sich bei diesem um einen angemeldeten Zweitwohnsitz handelt. Es soll allerdings sorgfältig gepüft werden, ob eine Fahrt dorthin und ein anschließender Aufenthalt wirklich zwingend notwendig und unaufschiebbar sind. Fahrten zum Dauercampingplatz sind nur mit den Personen des eigenen Hausstands gestattet.
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In der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder wurden keine Beschlüsse gefasst oder Richtlinien
erstellt, die das "Hochfahren" der Tourismusbranche (und somit auch das Betreiben eines Campingplatzes) beinhalten.
Vorausgesetzt das Infektionsgeschehen lässt es zu, soll darüber erst bei dem folgenden Treffen am 06. Mai gesprochen werden.
Das heißt, dass unser Platz weiterhin geschlossen bleiben muss.
In einigen Bundesländern wurden die Plätze für Dauercamper unter Einhaltung bestimmter Vorschriften teilweise "freigegeben".
In Bayern ist dies nicht der Fall.
Liebe Grüße / Bleibt gesund / Haltet durch
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 16.04.20
Im Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 15. April heißt es, dass die bestehenden Maßnahmen mit wenigen Ausnahmen bis zum 03. Mai verlängert werden.
Relevant für den Campingbereich ist der Punkt 15:
Die Untersagung von Übernachtungsangeboten für nicht-notwendige und touristische Reisen bleibt aufrechterhalten. Momentan ist nicht abzusehen, wann und wie der Deutschlandtourismus wieder hochgefahren wird.
Da die Umsetzung des Beschlusses nun wieder durch die Länder erfolgt, bleibt abzuwarten, was das für unseren Campingplatz bedeutet.
Es scheint nicht ausgeschlossen, dass einige Länder schon erste Regelungen für den Tourismus nach dem 03. Mai treffen.
Allerdings ist wohl nicht damit zu rechnen, dass dies auch in Bayern der Fall ist.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 10.04.2020
Der BVCD (Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.) hat ein
Arbeitspapier verfasst, in dem ein Lösungsansatz zur Wiederaufnahme des
Campingtourismus in Deutschland aufgezeigt wird.
Demnach würden in der frühen Anlaufphase (Phase1 - vermutlich Anfang Mai)
die Campingplätze für die Dauercamper unter Einhaltung bestimmter Regeln
wieder freigegeben.
Begründet wird dies u.a. damit, weil Dauercamper über eigene Sanitäreinheiten
in ihren Wohnwägen oder Mobilheimen verfügen und somit nicht auf Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitärgebäude) angewiesen sind.
Es handelt sich um vollständig autarke Wohnobjekte.
Das Anfahren des touristischen Campings und Wohnmobiltourismus ist dann nach Lockerung der Reisebeschränkungen mit restriktiven Auflagen und Begrenzungen schrittweise in mehreren Phasen geplant.
Wir hoffen/erwarten, dass diese Vorschläge des BVCD nun auch beschlossen und umgesetzt werden.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Stand 30.03.2020
Die "Vorläufige Ausgangsbeschränkung" in Bayern wurde bis zum 19.April verlängert.
Das heißt, dass auch unser Campingplatz mindestens bis zu diesem Zeitpunkt geschlossen bleiben muss.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Änderung Stand 20.03.20 14:00 Uhr
Soeben wurden vom Bayerischen Staatsministerium die
Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
bekannt gegeben:
...Punkt 4.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei trifftigen Gründen erlaubt.
Bei den dann aufgeführten "triftigen Gründen" ist leider nichts aufgeführt, was das Betreten des Campingplatzes rechtfertigen würde.
Liebe Grüße / Bleibt gesund
Euer Ferienpark-Perlsee-Team
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Änderung Stand 19.03.20, 16:00 Uhr:
Die "Positivliste - welche Geschäfte/Betriebe dürfen weiterhin öffnen" wurde nochmals aktualisiert.
Hierbei wird auch das Thema "Camping-Dauercamper" definiert:
Vom Verbot ausgenommen sind:
Campingbetriebe zur Verfügungstellung einzelner
Campingstellplätze, die aussschließlich von Gästen
belegt werden, die dort dauerhaft leben und über
keine anderweitige Wohnung verfügen.
Das heißt für uns, dass wir nach aktueller Lage weiterhin geschlossen haben müssen.
Liebe Grüße
Ihr Ferienpark Perlsee-Team
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nachdem zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Freistaat Bayern der Katastrophenfall ausgerufen wurde, gibt es nunmehr weitere Bekanntmachungen:
Laut Anweisung der bayerischen Staatskanzlei dürfen nur noch NOTWENDIGE Übernachtungen getätigt werden.
Die touristische Nutzung ist ausdrücklich UNTERSAGT.
Diese Anweisung gilt ab sofort - die Dauer ist noch unklar.
Solange das Thema "Dauercamping" nicht explizit behandelt wurde, müssen wir davon auszugehen, dass es sich hierbei NICHT um eine notwendige Nutzung handelt.
Nur in Fällen, in denen der Dauerstellplatzinhaber mit einzigem Wohnsitz auf einem Campingplatz gemeldet ist, dürfte der Aufenthalt notwendig sein, da er dem Wohnen dient.
Aus diesem Grund haben wir aktuell den Campinglatz geschlossen.
Wir hoffen bald wieder mit "besseren Nachrichten" aufwarten zu können.
Stand: 18.03.2020, 04:00 Uhr
Bleiben Sie / Bleibt gesund!
Liebe Grüße
Ihr Ferienpark Perlsee-Team
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